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   BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 2/21 BH   

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https://dejure.org/2021,23638
BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 2/21 BH (https://dejure.org/2021,23638)
BSG, Entscheidung vom 01.07.2021 - B 9 SB 2/21 BH (https://dejure.org/2021,23638)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - B 9 SB 2/21 BH (https://dejure.org/2021,23638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zuerkennung eines Grades der Behinderung und des Merkzeichens G; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Ablehnung von Befangenheitsanträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuerkennung eines Grades der Behinderung und des Merkzeichens G Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Ablehnung von Befangenheitsanträgen

  • rechtsportal.de

    Zuerkennung eines Grades der Behinderung und des Merkzeichens G; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Ablehnung von Befangenheitsanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 2/21 BH
    Beim Verfahren über die Ablehnung eines Richters am SG handelt es sich aber um ein selbstständiges Zwischenverfahren mit Bindungswirkung der getroffenen Entscheidung für die nachfolgenden Entscheidungen (BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - juris RdNr 15).
  • BSG, 01.07.2020 - B 9 SB 5/20 B

    Feststellung einer Schwerbehinderung wegen eines Diabetes mellitus

    Auszug aus BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 2/21 BH
    Kraft der darin enthaltenen ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung kann die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts mit der Nichtzulassungsbeschwerde weder unmittelbar noch mittelbar angegriffen werden (Senatsbeschluss vom 1.7.2020 - B 9 SB 5/20 B - juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 12.01.2017 - B 9 V 58/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 2/21 BH
    Soweit der Kläger rügt, das LSG habe durch den Verzicht auf die von ihm beantragte Zurückverweisung § 159 SGG verletzt, so übersieht er, dass die Vorschrift eine Zurückverweisung in das Ermessen des Berufungsgerichts stellt und das LSG in seinem Fall das Absehen von der beantragten Zurückverweisung nachvollziehbar begründet hat (vgl Senatsbeschluss vom 12.1.2017 - B 9 V 58/16 B - juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 19.9.2013 - B 3 KR 3/13 B - juris RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 3/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 2/21 BH
    Soweit der Kläger rügt, das LSG habe durch den Verzicht auf die von ihm beantragte Zurückverweisung § 159 SGG verletzt, so übersieht er, dass die Vorschrift eine Zurückverweisung in das Ermessen des Berufungsgerichts stellt und das LSG in seinem Fall das Absehen von der beantragten Zurückverweisung nachvollziehbar begründet hat (vgl Senatsbeschluss vom 12.1.2017 - B 9 V 58/16 B - juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 19.9.2013 - B 3 KR 3/13 B - juris RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 24/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 2/21 BH
    Was im Übrigen die vom Kläger ebenfalls kritisierte Rechtsanwendung des Berufungsgerichts angeht, ist die inhaltliche Richtigkeit von dessen Entscheidung im Einzelfall nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde (Senatsbeschluss vom 24.8.2017 - B 9 SB 24/17 B - juris RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 11.03.2021 - B 9 SB 51/20 B

    Feststellung der Voraussetzungen für einen Grad der Behinderung

    Auszug aus BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 2/21 BH
    Indes gewährleistet der Anspruch auf rechtliches Gehör nur, dass der Kläger mit seinem Vortrag "gehört", nicht jedoch "erhört" wird (Senatsbeschluss vom 11.3.2021 - B 9 SB 51/20 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 07.06.2018 - B 9 V 69/17 B

    Hinterbliebenenversorgung nach dem StrRehaG

    Auszug aus BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 2/21 BH
    Nach § 557 Abs. 2 ZPO iVm § 202 Satz 1 SGG kann die Entscheidung über einen Befangenheitsantrag indes grundsätzlich nicht als Verfahrensfehler des angefochtenen Urteils iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geltend gemacht werden, wenn sie nicht auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind, oder wenn die Entscheidung auf eine grundsätzliche Verkennung von Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schließen lässt (vgl hierzu insgesamt Senatsbeschluss vom 7.6.2018 - B 9 V 69/17 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 08.12.2023 - B 5 R 29/23 BH
    Soweit der Kläger zudem Bezug nimmt auf seinen früheren Vortrag in den Verfahren mit dem Aktenzeichen B 9 SB 2/21 BH sowie B 5 R 51/22 BH, dem sein Anliegen bereits gut zu entnehmen sei und deshalb nicht wiederholt werden müsse, vermag der Senat ebenfalls keinen Verfahrensfehler zu erkennen (vgl bereits BSG Beschluss vom 1.7.2021 - B 9 SB 2/21 BH - juris RdNr 7 ff und Beschluss vom 22.2.2023 - B 5 R 51/22 BH - juris RdNr 12) .
  • BSG, 13.01.2022 - B 9 BL 1/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - unterlassene

    Hierauf kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 1.7.2021 - B 9 SB 2/21 BH - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 26.1.2017 - B 9 V 72/16 B - juris RdNr 14, jeweils mwN) .
  • LSG Thüringen, 03.12.2020 - L 5 SB 311/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - isolierter Antrag auf Zurückverweisung

    Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision wurde mit Beschluss des BSG vom 1. Juli 2021 (B 9 SB 2/21 BH) abgelehnt.
  • BSG, 22.02.2023 - B 5 R 51/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Schließlich könnte der Kläger in einem Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde auch keinen Verfahrensfehler des LSG dahingehend erfolgreich geltend machen, dass - wie er bereits vor dem Berufungsgericht vorgetragen hat - das erstinstanzliche Verfahren beim SG trotz dessen Gerichtsbescheids noch nicht abgeschlossen sei, weil noch über ein nach Erlass des Gerichtsbescheids angebrachtes Ablehnungsgesuch zu entscheiden sei (zu dem entsprechenden Vortrag des Klägers in einer Schwerbehindertensache vgl BSG Beschluss vom 1.7.2021 - B 9 SB 2/21 BH - juris RdNr 9) .
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